Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden (Ihnen) gelten bei Bestellungen, Auftragsvergabe, über E-Mail, Telefon oder Nachrichtenapplikation die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
2. Widerrufsrecht
2.1 Kunden haben das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen für den Kauf von Standardprodukten, sofern sie Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind.
2.2 Das Widerrufsrecht gilt nicht für maßgefertigte Produkte, da diese speziell nach den Kundenwünschen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Das Widerrufsrecht besteht daher nicht für Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
3. Lieferung und Lieferkosten
Die Lieferung der Produkte erfolgt gemäß den in den Angeboten festgelegten Bedingungen. Die Lieferkosten werden in den Angeboten klar angegeben und sind vom Kunden zu tragen, sofern nicht anders vereinbart.
4. Reparatur, Instandhaltung und Wartung
Reparatur-, Instandhaltungs- und Wartungsleistungen von Toren, Türen, Antriebe, deren Ersatzteile und dazugehörigen Komponenten, werden gemäß den vereinbarten Bedingungen erbracht. Die genauen Leistungen und Preise werden in separaten Vereinbarungen oder Angeboten festgelegt. Stemm-, Maler-, Verputz-, Estrich- und Abdichtungsarbeiten sind im Montagepreis nicht enthalten. Grundsätzlich gehören Abdichtungsarbeiten nicht zu unserem Leistungsumfang.
5. Haftung
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verluste, die durch unsachgemäße Nutzung der Produkte entstehen. Kunden tragen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung und Installation der erworbenen Produkte. Bei Tormontagen ist zu beachten, dass die Demontage der alten Torzarge so schonend wie möglich erfolgt, um erforderliche Beiputzarbeiten nach erfolgter Montage des neuen Tores so gering wie möglich zu halten. In seltenen Einzelfällen kann es jedoch, bedingt durch unterschiedliche Maueraufbauten, zu Mauerschäden kommen, die größere Verputzarbeiten erforderlich machen könnten. Diese Arbeiten sind Generell Bauseits auszuführen oder Separat zu Beauftragen.
6. Datenschutz
Wir verpflichten uns, die Privatsphäre der Kunden zu respektieren und personenbezogene Daten nur für die Angebotserstellung und Rechnungsstellung zu verwenden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern nicht ausdrücklich vom Kunden genehmigt oder gesetzlich vorgeschrieben.
7. Stornierung von Aufträgen
Nach Erhalt der Auftragsbestätigung ist eine Stornierung des Auftrags nicht mehr möglich. Kunden werden daher gebeten, Aufträge sorgfältig zu prüfen, bevor sie bestätigt werden.
8. Abnahme und Inbetriebnahme
8.1 Unmittelbar nach Fertigstellung der Montageleistung hat der Auftraggeber die Abnahme durchzuführen. Kann die Inbetriebnahme erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, hat der AG eine Sichtabnahme mit Gefahrübergang durchzuführen.
8.2 Erfolgt die Abnahme nicht unmittelbar nach der Fertigstellung, so gilt die Leistung spätestens mit Ablauf von 12 Werktagen nach Anzeige der Fertigstellung als abgenommen.
9. Demontagearbeiten und Entsorgung alter Bestandselemente sind generell bauseits auszuführen. Wenn nicht anders vereinbart.
9.1 Falls die Demontage von Bestandselementen dennoch durch uns ausgeführt wird, ist die Entsorgung der Elemente bauseits zu erfolgen. Wenn nicht anders vereinbart.
10. Montagevoraussetzung:
(falls nicht anders vereinbart)
Sofern wir neben der Lieferung auch oder ausschließlich die Montage und ähnliche Werkleistungen erbringen,
gelten diese Montagebedingungen zusätzlich zu den im Angebot aufgeführten Hinweisen zur Montage.
- Zum Zeitpunkt der Anlieferung der Produkte (Ladebrücken, Tore, Türen, etc.) muss die Baustelle mit
Lkw bis zu den zugewiesenen freien, befestigten und evtl. überdachten Lagerflächen frei befahrbar
sein. - Die Montage erfolgt generell innerhalb der nächsten 10 Arbeitstage nach erfolgter Lieferung der Ware.
- Der Beginn der von uns angegebenen Montagezeit setzt die Abklärung aller technischer Fragen
voraus. Voraussetzung für den Montagebeginn ist insbesondere, dass die Arbeiten am Bau so weit
fortgeschritten sind, dass die Montage unbehindert durchgeführt werden kann. Sämtliche
Nebenarbeiten (z.B. Maurer-, Stemm-, Verputz-, Erd- und Malerarbeiten), soweit in der
Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich ausgeführt, sind bauseitige Leistungen. Sie sind gesondert zu
vergüten, falls sie dennoch auf Verlangen des Auftraggebers von uns ausgeführt werden sollen. Das gleiche
gilt, wenn aus baulichen Gründen wiederholte Montagearbeiten erforderlich werden. - Bei mehrgeschossigen Gebäuden sind Aufzüge/Bauaufzüge kostenlos vom
AG zu stellen. - Der Meterriss muss frei zugänglich und unmissverständlich sein. Er ist vom Auftraggeber pro Geschoss
bzw. Bauabschnitt vorzugeben. Der Meterriss muss bis zur Abnahme erhalten bleiben. - Die Wände und Decken müssen lot- und waagerecht sein und den baulichen und statischen
Voraussetzungen zur Befestigung von Türen und Toren entsprechen. Die Wand- und
Deckenmaterialien sind mit der Ausschreibung anzugeben. Geeignete Unterkonstruktionen werden
bauseits nach unseren Angaben gestellt. Den statischen Nachweis hat der AG zu erbringen. - Wenn die tatsächlichen Bautoleranzen Zusatzleistungen zur Montage der Ladebrücken, Tore, Türen
etc. nach sich ziehen, ist dies gesondert zu vergüten. Insbesondere bei Feuerschutzabschlüssen aller
Art müssen die Bautoleranzen und Gebäudebewegungen an die Zulassungstoleranzen der allgemeinen
bauaufsichtlichen Zulassungen angepasst werden. - Zum vereinbarten Beginn der Montage hat der AG dafür Sorge zu tragen, dass die Einbauorte der
Ladebrücken,Tore und Türen frei zugänglich sind und durch andere Gewerke nicht behindert werden.
Es müssen sich in unmittelbarer Nähe, max. 50 m entfernt, die Baustromzähler/ -anschlüsse befinden.
Bei Drehstrom ist auf das rechtsdrehende Drehfeld zu achten! - Grundsätzlich nicht zu unserem Leistungsumfang gehören Abdichtungsarbeiten, die Gestellung von
Gerüsten oder Arbeitsbühnen. Bei Industrietor Montagen über 3 m Höhe, ist generell bauseits ein
geeignetes Hebezeug zu stellen. - Die einzelnen, in Gewerke unterteilten Montageabläufe, müssen zusammenhängend ausführbar sein.
Insbesondere Bauunterbrechungen und daraus resultierende zusätzliche Anfahrten sind
Mehrleistungen, die wir in Rechnung stellen. - Für die Inbetriebnahme hat der AG geeignete Elektroanschlüsse/ -verkabelungen gemäß unseren
Vorgaben an den Einbauorten zur Verfügung zu stellen. Bei Drehstrom ist auf das rechtsdrehende
Drehfeld zu achten! - Die interne Verkabelung auf dem Torblatt, sowie die Motor- und Steuerleitung, werden funktionsfähig
zwischen Antrieb und Steuerung in Aufputzmontage ohne Kabelkanal verlegt. - Die Kabellegung zwischen Steuerung und evtl. benötigten Steuerungselementen wie z.B. Schlüsselschalter,
Ampelanlagen, Zugschalter etc. ist nach unseren Vorgaben bauseits auszuführen. - Vor der Abnahme dürfen Schutzfolien von unseren Produkten nicht bauseitig entfernt werden
- Unmittelbar nach Fertigstellung der Montageleistung hat der AG die Abnahme durchzuführen. Kann
die Inbetriebnahme erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, hat der AG eine Sichtabnahme mit
Gefahrübergang durchzuführen. - Erfolgt die Abnahme nicht unmittelbar nach der Fertigstellung, so gilt die Leistung spätestens mit
Ablauf von 12 Werktagen nach Anzeige der Fertigstellung als abgenommen. - Demontagearbeiten und Entsorgungen alter Bestandselemente ist generell bauseits auszuführen.
- Falls die Demontage von Bestandselementen dennoch durch uns ausgeführt wird, ist die Entsorgung der
Elemente bauseits zu erfolgen.
11. Verbraucherstreitbeteiligungsverfahren
Wir weisen darauf hin, dass wir zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und hierzu nicht bereit sind. Vielmehr sind wir stets darum bemüht, etwaige Konflikte mit unseren Kunden selbst zu lösen. Bitte wenden Sie sich hierzu an unseren Kundenservice.
Bei Fragen zu diesen AGB oder bei Unklarheiten können Kunden sich gerne an unseren Kundenservice wenden.
Stand: [01.05.2023]